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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Reservierung einer der von O-AZURE, Royal Road, Roches Noires, MAURITIUS, angebotenen Aufenthalte beinhaltet automatisch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.

A) PREISÄNDERUNGSKLAUSEL

Die angegebenen Preise wurden gemäß dem am Tag der Erstellung der Proforma-Rechnung geltenden € / Rs-Wechselkurs ermittelt, d. h. 1 € = 46 Rs

Der Preis wird sich wahrscheinlich von 45 Rs pro 1 € nach oben und von 47 Rs pro 1 € nach unten bewegen.

Mit anderen Worten, wir übernehmen die Wechselkursdifferenz für einen Wechselkurs zwischen 45 und 47 Rs pro 1 €. Darüber hinaus wird der Preis entsprechend der Entwicklung nach oben oder unten korrigiert, und es wird eine zusätzliche Summe berechnet oder bei der Zahlung des Restbetrags abgezogen.

Eine Änderung der im Vertrag vorgesehenen Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Für den Fall, dass die durch die Namensliste bestätigte Teilnehmerzahl geringer ist als die im Gruppenvertrag vorgesehene Mindestzahl, behält sich der Veranstalter vor: entweder den Preis durch zusätzliche Rechnungsstellung nach oben zu korrigieren oder die Reise zu stornieren, sollten dieser Reise bei Vertragsabschluss eine Mindestteilnehmerzahl zugrunde liegen. In diesem Fall gelten die unten aufgeführten Stornogebühren.

B) RESERVIERUNG – ANZAHLUNG – RESTZAHLUNG

Alle Reservierungen müssen schriftlich erfolgen (Fax, Post usw.) und führen zur Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags, der einem Vertrag gleichkommt. Dieser Vertrag muß ordnungsgemäß unterzeichnet und innerhalb von acht Tagen nach dem Versanddatum an uns zurückgesandt werden, um rechtsgültig zu sein. Zusätzlich zum unterzeichneten Vertrag muß die Zahlung der Raten, deren Beträge im Kostenvoranschlag und in der Rechnung angegeben sind, erfolgen:

– Die Anzahlung von 50 % muss bezahlt werden, um die Bestellung für die Veranstaltung zu bestätigen

– Der Restbetrag von 100 % muss mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstag bezahlt werden. Für jeden Vertrag, der diese Regel nicht einhält, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reservierungen zu stornieren und die entsprechenden Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

C) VERSÄUMNIS DES CHECK-INS AM FLUGHAFEN

Der Veranstalter kann nicht für einen nicht erfolgten Check-in von Teilnehmern am Abflugort der Flugreise verantwortlich gemacht werden, der durch eine nicht von ihm organisierte Verzögerung der Vorabreise per Flugzeug, Bahn oder Land verursacht wird, wenn diese Verzögerung auf einen Fall höherer Gewalt, ein zufälliges Ereignis oder die Handlung eines Dritten zurückzuführen ist. Der Veranstalter haftet nicht für den versäumten Check-In:

– wenn der Teilnehmer veraltete Ausweis- und/oder Gesundheitsdokumente (Personalausweis, Reisepass, Impfpass) vorlegt. Wenn das Boarding trotz des Fehlens der erforderlichen Dokumente am Abflugort zugelassen wird, die Einreise des Teilnehmers jedoch bei der Ankunft von den Behörden des Zielorts zurückgewiesen wird, gehen die Rückreisekosten ohne Regreßansprüche zu Lasten des Teilnehmers.

– Falls der Check-In eines Teilnehmers am Abflugort der Flugreise nicht erfolgt, wird der volle Betrag der Reise einbehalten.

D) VERANTWORTUNG DES REISEVERANSTALTERS FÜR ÄNDERUNGEN DER ZEITVORGABEN FÜR LUFTTRANSPORTE

Die besonderen Beschränkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit der Überlastung des Luftraums, Flugnavigationsregeln und der Abfertigungszeit für Flugzeuge an Flughäfen, die der Sicherheit der beförderten Passagiere untergeordnet sind, können zu Änderungen der vorläufigen Flugpläne sowohl in Bezug auf reguläre Flüge als auch bei Sonderflügen (Charter) führen. Die Durchführung der Flüge gemäß den Bestimmungen des ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) sowie durch die Bestimmungen über den Verkehr und die Kontrolle der Flugsicherung zwischen den betreffenden Nationen wird sich der Veranstalter der Reise bemühen, Verkehrsunregelmäßigkeiten so weit wie möglich entgegenzuwirken. Eine diesbezügliche Haftung, die die des Flugunternehmens/Carriers übersteigt, kann jedoch nicht übernommen werden.

E) HÖHERE GEWALT

Der Veranstalter wird von den Verpflichtungen, die er aus diesem Vertrag übernommen hat, unwiderruflich befreit, wenn er aufgrund höherer Gewalt, Wetterbedingungen, Streiks, erklärter oder nicht erklärter Kriege oder Naturkatastrophen an der Organisation der Veranstaltung und der in diesem Vertrag vorgesehenen Reise gehindert wurde, oder wenn diese Reise unterbrochen oder verkürzt werden musste. Oazure Ltd empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer optionalen Reiserücktrittsversicherung, um bestimmte Fälle höherer Gewalt abzudecken.

F) FORMALITÄTEN

Der Veranstalter informiert den Kunden vor Vertragsschluss schriftlich über die verschiedenen für die Durchführung der Reise erforderlichen behördlichen und/oder gesundheitspolizeilichen Formalitäten (Personalausweis, Reisepass, Visum, Impfungen etc.).

Wenn sich zwischen Vertragsunterzeichnung und Reisedatum die Formalitäten ändern sollten, wird der Veranstalter den Kunden entsprechend informieren, der dann diese neuen administrativen oder gesundheitlichen Anforderungen erfüllen muss.

 

About Salient

The Castle
Unit 345
2500 Castle Dr
Manhattan, NY

T: +216 (0)40 3629 4753
E: hello@themenectar.com

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